Handelsbrauch

Handelsbrauch
Handelssitte, Handelsusance, Usance; besondere  Verkehrssitte im Handelsverkehr. H. ist keine eigentliche Rechtsquelle, ein allgemeiner H. (nicht ein Ortsgebrauch) kann aber zum  Gewohnheitsrecht werden, wenn die allgemeine Überzeugung vorherrscht, so handeln zu müssen. Von besonderer Bedeutung ist der H. aufgrund § 346 HGB: „Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.“ – Über das Bestehen eines H. erteilen die Industrie- und Handelskammern Auskunft und Gutachten.
- Die  Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten entscheiden über H. aufgrund eigener Sachkunde und Wissenschaft (§ 114 GVG). Selbst ein ausländischer H. ist anzuwenden, wenn festgestellt wird, dass die Parteien das Geschäft einem bestimmten H. unterstellen wollten.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Handelsbrauch — Handelsbrauch, s. Handelsgebrauch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Handelsbrauch — ↑Usance, ↑Uso …   Das große Fremdwörterbuch

  • Handelsbrauch — Usancen; Geschäftsgebaren * * * Hạn|dels|brauch 〈m. 1u〉 kaufm. Gewohnheit, Sitte, Brauch unter Kaufleuten * * * Hạn|dels|brauch, der: eingebürgerter Brauch unter Geschäftsleuten, der eine gewisse rechtliche Verbindlichkeit hat; Usance. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Handelsbrauch — Ein Handelsbrauch (auch Usance) ist eine durch kollektive Übung verbindlich gewordene kaufmännische Verkehrssitte meist für bestimmte Geschäftszweige. Im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht, das nur durch langjährige Praxis sowie Rechtsüberzeugung… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsbrauch — Hạn|dels|brauch …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Handelssitte — ⇡ Handelsbrauch …   Lexikon der Economics

  • Handelsusance — ⇡ Handelsbrauch …   Lexikon der Economics

  • Usance — ⇡ Handelsbrauch …   Lexikon der Economics

  • Usancen — Handelsbrauch; Geschäftsgebaren …   Universal-Lexikon

  • Geschäftsgebaren — Handelsbrauch; Usancen * * * Ge|schạ̈fts|ge|ba|ren 〈n.; s; unz.〉 Art, in der Geschäfte gehandhabt werden ● das ist kein Geschäftsgebaren! * * * Ge|schạ̈fts|ge|ba|ren, das: Vorgehen beim Abwickeln von ↑ Geschäften (1 a): ein solides G. * * *… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”